Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir nehmen Ihre Rechte wahr bei der Unfallabwicklung von Sachschäden. Bei Personenschäden sind neben Schadensersatzansprüchen, wie beispielsweise aus Verdienstausfall, grundsätzlich auch Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen. Im Bußgeldverfahren wie auch im Strafverfahren, wo neben einer Verurteilung häufig auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht, können Sie Ihre konsequente Verteidigung erwarten.

 

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