privates Baurecht

Werkverträge nach BGB und VOB/B. Bei der VOB Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) handelt es sich um ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Wir vertreten Sie in allen Fragen des privaten Baurechts (z.B. Mängelansprüche, Werkvergütung, Abnahme, Schadenersatz).

 

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