Medizinrecht/Arzthaftungsrecht
Ärztliche Behandlungsfehler unterschiedlichsten Schweregrades können jeden treffen. Die Zahlen belegen eine erschreckende Realität – jedes Jahr kommen tausende Menschen
durch medizinische Fehlleistungen
dauerhaft zu Schaden. Durchschnittlich 30.000 Arzthaftungsprozesse werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland geführt, wobei nach statistischen Betrachtungen die jährliche
Anzahl ärztlicher Kunstfehler in einem hohen sechsstelligen Bereich einzuordnen ist. Nach gesicherten statistischen Erkenntnissen sind bis zu 30.000 Todesfälle jährlich auf ärztliche
Behandlungsfehler zurückzuführen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatz- sowie Rentenansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser und
Haftpflichtversicherungen. Solche Ansprüche resultieren zum einen aus Behandlungsfehlern, die wiederum zu unterteilen sind in Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und therapeutische Fehler, und zum
anderen aus fehlerhafter oder unzureichender ärztlicher Aufklärung. Anspruchsberechtigt ist der geschädigte Patient; sofern das medizinische Fehlverhalten zu dessen Ableben geführt hat,
gehen die Ansprüche auf die Erben als Rechtsnachfolger über.
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