Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen wir Sie gerne vertreten.

 

Unsere Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Vom Kündigungsschutz und der Weiterbeschäftigung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegen Abfindungsregelungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen, Abmahnungen bis hin zum Betriebsübergang, Zeugnis-/Zeugnisberichtungs- und Entgeltansprüchen. Wir vertreten Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts.

 

Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir nehmen Ihre Rechte wahr bei der Unfallabwicklung von Sachschäden. Bei Personenschäden sind neben Schadensersatzansprüchen, wie beispielsweise aus Verdienstausfall, grundsätzlich auch Schmerzensgeldansprüche zu berücksichtigen. Im Bußgeldverfahren wie auch im Strafverfahren, wo neben einer Verurteilung häufig auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht, können Sie Ihre konsequente Verteidigung erwarten.

 

Wohn- und Gewerberaummietrecht

Ansprüche aus Mängeln der Mietsache (Mängelbeseitigung, Minderung und Zurückbehaltung des Mietzinses, Ersatzvornahme, Kündigung),  Prüfung von Mietverträgen, Ausführung von Schönheitsreparaturen, Kündigungstatbestände, Mieterhöhung, Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.

 

Privates Baurecht

Werkverträge nach BGB und VOB/B. Bei der VOB Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) handelt es sich um ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Wir vertreten Sie in allen Fragen des privaten Baurechts (z.B. Mängelansprüche, Werkvergütung, Abnahme, Schadenersatz).

 

Medizinrecht/Arzthaftungsrecht

Ärztliche Behandlungsfehler unterschiedlichsten Schweregrades können jeden treffen. Die Zahlen belegen eine erschreckende Realität – jedes Jahr kommen tausende Menschen durch medizinische Fehlleistungen
dauerhaft zu Schaden. Durchschnittlich 30.000 Arzthaftungsprozesse werden jährlich in der Bundesrepublik Deutschland geführt, wobei nach statistischen Betrachtungen die jährliche Anzahl ärztlicher Kunstfehler in einem hohen sechsstelligen Bereich einzuordnen ist. Nach gesicherten statistischen Erkenntnissen sind bis zu 30.000 Todesfälle jährlich auf ärztliche Behandlungsfehler zurückzuführen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadenersatz- sowie Rentenansprüchen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen. Solche Ansprüche resultieren zum einen aus Behandlungsfehlern, die wiederum zu unterteilen sind in Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und therapeutische Fehler, und zum anderen aus fehlerhafter oder unzureichender ärztlicher Aufklärung. Anspruchsberechtigt ist der geschädigte Patient; sofern das medizinische Fehlverhalten zu dessen Ableben geführt hat, gehen die Ansprüche auf die Erben als Rechtsnachfolger über.

 

Weitere Rechtsbereiche

Sprechen Sie uns einfach an, sofern Sie Beratung oder Ihre Vertretung in weiteren Rechtsgebieten wünschen. Wir können sicherlich - zumindest durch eine Empfehlung - auch zu Rechtsgebieten weiterhelfen, auf welche sich unsere Tätigkeit nicht erstreckt.

 

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Kontaktieren Sie uns unter +49 (30)-35138880 oder direkt per Kontaktformular.